Nicht jedes Feuerwehrmitglied kann automatisch als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Person körperlich und geistig fit ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und die vorgeschriebene Atemschutzuntersuchung positiv abgeschlossen wurde. Zusätzlich werden regelmäßig, meist jährlich, Leistungs- und Tauglichkeitsüberprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Atemschutztauglichkeit weiterhin gegeben ist. Auch persönliche Voraussetzungen spielen eine wichtige Rolle: Atemschutzgeräteträger dürfen beispielsweise keinen Vollbart tragen, da dieser den dichten Sitz der Atemschutzmaske beeinträchtigen kann.
Unsere Atemschutzgeräte sind als Twinpack-Ausrüstung ausgeführt und verfügen über zwei 6,8-l-Composite-Druckluftflaschen mit 300 bar. Allein die gefüllten Flaschen wiegen rund 14 kg. Gemeinsam mit Trägerplatte, Maske, Lungenautomat, Flaschenprüfmanometer und Totmannwarner trägt ein Atemschutzgeräteträger damit etwa 17–20 kg zusätzlich. Nicht eingerechnet sind dabei weitere Einsatzmittel wie Feuerwehraxt, Brechwerkzeug, Lampen, Funkgeräte, Keile oder gefüllte Schläuche, die je nach Einsatzlage zusätzlich mitgeführt werden müssen. Insgesamt kann die körperliche Belastung eines Atemschutzgeräteträgers dadurch – je nach Ausrüstung und Einsatzauftrag – auf bis zu rund 50 kg ansteigen. Der Luftvorrat reicht je nach Belastung und Einsatzsituation theoretisch für rund 60 bis 80 Minuten; die tatsächliche Einsatzzeit fällt aufgrund von Rückweg, Sicherheitsreserve und Atemschutzüberwachung entsprechend kürzer aus.