Aufgaben der Feuerwehr

Die Aufgaben der Feuerwehren in Kärnten sind insbesondere in § 1 des Kärntner Feuerwehrgesetzes 2021 (K-FWG 2021) geregelt. Dazu zählen vor allem die Bekämpfung und Verhütung von Bränden, die Abwehr sonstiger Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen und Umwelt, die Mitwirkung bei Katastropheneinsätzen sowie Maßnahmen der technischen Hilfeleistung nach Maßgabe des Gesetzes.

Darüber hinaus umfasst der gesetzliche Auftrag die Sicherstellung der Schlagkraft, die Pflege und Erhaltung von Tradition und Gemeinschaft sowie die Mitwirkung bei Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, soweit diese der Einsatzvorbereitung der Feuerwehr dienen.

Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie nicht in gleicher Weise von dazu befugten Gewerbetreibenden erbracht werden können oder wenn sie im Rahmen von Einsätzen zur Beseitigung von Gefahren, Missständen oder Behinderungen erforderlich sind.

Freiwillige Feuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinde und ihre Organe sind Hilfsorgane des Bürgermeisters. Der Gemeinderat legt den Einsatzbereich einer Freiwilligen Feuerwehr innerhalb des Gemeindegebietes fest; das Gemeindegebiet bildet den Pflichtbereich. Überörtliche Einsätze sind nach Maßgabe des Gesetzes ebenfalls möglich.

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